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1. Steuernummer
Der Verein wird beim Finanzamt Bitburg-
2. Aktueller Steuerbescheid
Mit dem letzten vorliegenden Bescheid vom 26.10.2017 hat das Finanzamt Bitburg-
3. Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden
Der Verein ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge und Spenden Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Zur Absetzbarkeit der bezahlten Mitgliedsbeiträge gegenüber dem Finanzamt reicht in der Regel die Vorlage des Bank-